Gesetzliche Regelungen bei Brunnenwasser
In Deutschland wird der Bau eines Brunnens durch das Wasserhaushaltsgesetz und in dem jeweiligen Bundesland durch das Wassergesetz geregelt. In der Regel ist der Bau eines Brunnens nicht genehmigungspflichtig, muss jedoch bei der Gemeinde (Untere Wasserbehörde) gemeldet werden.
Nutzwasser
Sofern das Brunnenwasser als Nutzwasser verwendet wird und nicht in die Kanalisation gelangt und bspw. zum Gießen genommen wird, so darf der Brunnen genutzt werden.
Trinkwasser
Soll das Brunnenwasser als Trinkwasser genutzt werden, so greift die Trinkwasserverordnung (kurz TVO oder TrinkwV), die es zu beachten gilt. Hier sind die Brunnenbetreiber aufgefordert einmal im Jahr das Wasser auf ausreichende Qualität untersuchen zu lassen. Werden alle Grenzwerte eingehalten, die in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben sind, so darf das Brunnenwasser als Trinkwasser genutzt werden.
Für Kleinbrunnenbesitzer, die weniger als 3 m⊃3; Brunnenwasser am Tag nutzen, müssen in der Regel die Parameter untersucht werden, die in unserer Wasseranalyse „Komplett“ vereint ist. Regionale Sonderregelungen können, hinsichtlich der zu untersuchenden Parameter, von der jeweiligen Gesundheitsbehörde vorgegeben sein.
Wird das Brunnenwasser als Trinkwasser verwendet, muss man die Regelungen der Trinkwasserverordnung beachten. Erfahren Sie hier, was in der Trinkewasserverordnung geregelt wurde.